Aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen ist es notwendig die Abrechnung des bezogenen Erdgases von Kubikmeter (m³) auf Kilowattstunden (kWh) umzurechnen.
Die Abrechnung in Kilowattstunden beruht auf dem gelieferten Energieinhalt und berücksichtigt überdies die ortsbezogenen Gegebenheiten der Verbrauchsstelle sowie den Brennwert des gelieferten Erdgases.
Basis für die Verrechnung ist der Zählerstand.
Um vom abgelesenen Erdgasverbrauch in m³ am Erdgaszähler zum Energieinhalt in kWh zu kommen, werden im Wesentlichen folgende Berechnungsschritte durchgeführt:
Die angewandte Methode entspricht der Richtlinie G 177 „Gasabrechnung“ der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach).