BEGAS Netz GmbH

Leistungsabrechnung mit Lastprofilzählern

Alle Anlagen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 400.000 kWh je Zählpunkt müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit einem Lastgangzähler ausgestattet werden. Durch diesen Lastprofilzähler wird der stündliche Erdgasverbrauch aufgezeichnet und übermittelt. Die Übertragung der Daten vom Lastgangzähler in das Datenbanksystem der BEGAS wird lt. GSNT-VO 2008 gesondert verrechnet. In einem speziellen Netznutzungsvertrag wird der maximale kWh-Stundenverbrauch (auf Basis von m³) definiert. Im Zuge der Verrechnung wird das monatliche Stundenmaximum je Zählpunkt ermittelt, mit dem zutreffenden Umrechnungsfaktor in kWh umgerechnet und mit dem gesetzlich geregelten Leistungspreis je kWh multipliziert.

Wird das vertraglich definierte Stundenmaximum überschritten, so wird dieser Anteil mit dem lt. Verordnung gültigen Preis (derzeit doppelt so hoch wie der Leistungspreis) in Rechnung gestellt.

Wird in bestimmten Monaten der Minimalwert (d.s. 20% des vertraglich geregelten Stundenmaximums) unterschritten, so wird immer ein Leistungspreis von 20% des Vertragswertes verrechnet, wobei der Preis je kWh dem Leistungspreis entspricht.

Diese Verrechnungsmethode ist in der Lastprofilverordnung bzw. in der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung 2008-Novelle 2010 (GSNT-VO 2008-Novelle 2010) geregelt.

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