BEGAS Netz GmbH
  • 1. Rechnungsdaten

    Hier finden Sie Ihre Kunden-, Vertragskonto,- Rechnungs- und Verbrauchsstellennummer für etwaige Rückfragen.

    2. Verrechnungszeitraum

    Zeitraum für den die Abrechnung erstellt worden ist.

    3. Auskunft

    Unsere Kundenbetreuung erreichen Sie unter der angegebenen Telefonnummer bzw. der Email-Adresse.

    4. Arbeitspreis, Messpreis, Grundpreis

    Das Netznutzungsentgelt besteht aus dem Arbeitspreis, dem Messpreis und dem Grundpreis. Die Abrechnungmethodik und die Preise werden in der Gas-Systemnutzungstarife-Verordung durch die E-Control festgesetzt.

    5. Erdgasabgabe

    Die Erdgasabgabe ist eine durch das Erdgasabgabegesetz normierte Energieabgabe (6,6 Cent/Normkubikmeter, d.s. 0,5898 Cent/kWh), welche an das Finanzamt abgeführt wird.

    6. Rechnungsbetrag

    Summe des Netznutzungsentgeltes und der Erdgasabgabe

    7. geleistete Teilzahlungsbeträge

    Summe Ihrer Teilzahlungen im Abrechnungszeitraum.

    8. Überzahlung bzw. Nachzahlung

    Differenz aus dem Rechnungsbetrag und den geleisteten Teilzahlungsbeträgen.

    9. + 1. Teilzahlungsbetrag (fällig am tt.mm.jjjj)

    Neu berechneter Teilzahlungsbetrag für die nächste Abrechnungsperiode auf Basis des Jahresverbrauches, der Fixkomponenten und den aktuellen Preisen.

    10. Gesamtvorschreibung bzw. Guthaben

    Summe aus den Positionen 8 und 9. Die Gesamtvorschreibung ist der zu zahlende Betrag. Ein eventuelles Guthaben wird auf das Kundenbankkonto überwiesen.
  • 1. Netzebene / Zählpunkt

    Information über die Netzebene und den 33 stelligen Zählpunkt. Der Zählpunkt ist der eindeutige Entnahmepunkt des Erdgases an dem die Erdgasmenge messtechnisch erfasst wird.

    2. Netznutzungsentgelt

    Hier finden Sie eine Detailaufstellung des von E-Control verordneten Netznutzungsentgeltes. Die Novelle 2010 der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung (GSNT-VO 2008 Novelle 2010) ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. (www.e-control.at)

    3. Arbeitspreis

    Die Ermittlung des Arbeitspreises basiert auf den Zählerständen im Abrechnungszeitraum. Bei Preisänderungen können Zählerstände von Kunden per Internet oder telefonisch gemeldet werden. Sollten Zählerstände bei Preiänderungen fehlen, werden diese vom System entsprechend dem zugeordneten synthetischen Lastprofil errechnet (Methode: http://www.gaswaerme.at/de/?uid=3130). Die gemessene Erdgasmenge in m³ wird entsprechend dem Verfahren der thermischen Abrechnung mittels eines anlagespezifischen Umrechnungsfaktors in kWh umgerechnet. Die errechnete Energie in kWh wird laut der GSNT-VO 2008 mit dem Arbeitspreis je kWh verrechnet. Bei der Ermittlung des Arbeitspreises wird ein verordnetes Zonenmodell (Zone 1 bis bis 8.000 kWh; Zone 2 bis 15.000 kWh; Zone 3 bis 40.000 kWh, ...) durchlaufen.

    4. Grundpreis

    Der Grundpreis wird in der GSNT-VO 2008 Novelle 2010 festgelegt. Der Grundpreis wird je Zählpunkt verrechnet. Darin sind alle Kosten für die Wartung sowie Instandhaltung der Hausanschlussleitung mit dazugehörigen Druckregel- und Sicherheitseinrichtungen enthalten. Die Verrechnung erfolgt tageweise (aktuell: € 2,5 * 12 Monate / 365 Tage).

    5. Entgelt für Messleistungen

    Mit dem Entgelt für Messleistungen werden Beistellung, Betrieb und Eichung sowie Ablesung der Messgeräte abgegolten. Dieses ist abhängig von der Zählergröße. Die Verrechnung erfolgt tageweise. Gemäß GSNT-VO 2008 sind ab 1.2.2008 die Anteile des Messpreises, einerseits für die Ablesung und andererseits für Bereitstellung, Betrieb und Eichung getrennt darzustellen.

    6. Erdgasabgabe

    Die Erdgasabgabe ist eine durch das Erdgasabgabegesetz normierte Energieabgabe (6,6 Cent/Normkubikmeter, d.s. ab 1.1.2010 0,5898 Cent/kWh (davor 0,5925 Cent/kWh), welche an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.

    7. Rechnungsanteil Netz

    Gesamtbetrag des Netznutzungsentgeltes inklusive der Erdgasabgabe.
© 2012 BEGAS Netz GmbH • Kasernenstraße 10 • 7000 Eisenstadt • Telefon 02682/9015-0 • Telefax 02682/9015-200 • kundenbetreuung@begasnetz.at