Die Entgelte für die Benutzung des Erdgasleitungsnetzes – die Netznutzungstarife – werden vom Energieregulator, der Energie-Control GmbH, per Verordnung festgelegt.
Mit dem Netznutzungsentgelt werden folgende Kosten abgegolten:
- die Errichtung, der Ausbau, die Instandhaltung und der Betrieb des Netzsystems
- die Betriebsführung
- der Versorgungswiederaufbau
- die Aufwendungen für den Einsatz von Regelenergie
- die Netzengpassbeseitigung
- die Verdichtung von Erdgas