BEGAS Netz GmbH

Allgemeine Verteilernetzbedingungen

Die Energie-Control Kommission genehmigt gemäß § 26 Gaswirtschaftsgesetz die Allgemeinen Bedingungen für den Netzzugang zu Verteilerleitungen, welche ein integrierter Bestandteil der Rechtsbeziehung zwischen dem Verteilernetzbetreiber und dem Netzbenutzer (Kunden) sind und welche die folgenden Punkte regeln:

 

  • die Einspeisung von Erdgas in ein Netz
  • die Entnahme von Erdgas aus einem Verteilernetz
  • den Anschluss der Anlagen eines Netzbenutzers an ein Verteilernetz (Netzzutritt)
  • die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner
  • die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner in Zusammenhang mit dem Netzzugang zu den dem Verteilernetz  vorgelagerten Leitungen
  • die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei einem Antrag auf Kapazitätserweiterung eines Netzbenutzers

 

Die Bedingungen für den Netzzugang zu Verteilerleitungen der BEGAS wurden durch die Energie-Control Kommission am 27. April 2010 genehmigt.

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