Allgemeine Verteilernetzbedingungen
Die Energie-Control Kommission genehmigt gemäß § 26 Gaswirtschaftsgesetz die Allgemeinen Bedingungen für den Netzzugang zu Verteilerleitungen, welche ein integrierter Bestandteil der Rechtsbeziehung zwischen dem Verteilernetzbetreiber und dem Netzbenutzer (Kunden) sind und welche die folgenden Punkte regeln:
- die Einspeisung von Erdgas in ein Netz
- die Entnahme von Erdgas aus einem Verteilernetz
- den Anschluss der Anlagen eines Netzbenutzers an ein Verteilernetz (Netzzutritt)
- die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner
- die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner in Zusammenhang mit dem Netzzugang zu den dem Verteilernetz vorgelagerten Leitungen
- die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei einem Antrag auf Kapazitätserweiterung eines Netzbenutzers
Die Bedingungen für den Netzzugang zu Verteilerleitungen der BEGAS wurden durch die Energie-Control Kommission am 27. April 2010 genehmigt.